Allgemeines

Reparaturen führen wir zu diesen Bedingungen aus, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen bestehen. Einer abweichenden Gegenbestätigung des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

Auftrag, Kostenvoranschlag, Reparatur

Kostenvoranschläge werden von uns nur auf Wunsch erstellt. Mit der Durchführung des Auftrages wird erst nach schriftlicher Bestätigung begonnen. Der angegebene Reparaturpreis kann um +/- 15% differieren. Liegt uns nach vier Wochen kein Auftrag vor, wird das Gerät unrepariert zurückgesandt. Werden während der Reparatur weitere Fehler entdeckt, können wir die Arbeit unterbrechen und erst nach erneuter, schriftlicher Auftragserteilung fortsetzen. Für unrepariert zurückgehende Geräte berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr. Garantiereparaturen werden umgehend ausgeführt, sofern gültige Garantieunterlagen vorliegen.
Gewährleistung

Nach Fertigstellung des Geräts leisten wir eine Garantie von einem Jahr. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung der ausgeführten Reparatur. Bei erfolgloser Nachbesserung kann der Besteller die Herabsetzung des Reparaturpreises oder die Rückgängigmachung des Auftrages verlangen. Weitere Ansprüche auf Ersatz indirekter Schäden, sowie von Filmmaterial sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch, Herunterfallen des Gerätes, Eigenreparatur des Bestellers, Wasserschäden, sowie falscher Lagerung.
Haftung

Für Schaden oder Verlust des Gerätes haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit. Bei Beschädigung wird das Gerät kostenfrei instandgesetzt. Die Rücksendung der Geräte wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers vorgenommen. Transportschäden sind unverzüglich mit der schriftlichen Bescheinigung von Post, Bahn oder Spediteur anzuzeigen. Die Haftung entfällt, wenn das Gerät nicht innerhalb von drei Monaten abgeholt oder bei Übersendung angenommen wird.
Zahlung

Aufbewahrungsfrist
Mit Überlassung der Reparaturware verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abholung/Annahme der reparierten Produkte nach Fertigstellung innerhalb von zwei Monaten.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist erfolgt eine Aufforderung zur Abholung/annahme unter Mitteilung einer Nachfrist von weiteren vier Wochen. Nach Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, die Reparaturware freihändig zu veräußern und aus dem erzielten Erlös die Reparaturkosten sowie entstandene Lager- und Veräußerungskosten auszugleichen.
Bei Geräten, die nach abgelehneten oder nicht beantworteten Kostenvoranschlag nicht abgeholt oder angenommen werden, sind wir nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten berechtigt, die Sache ohne weitere Aufforderung zu entsorgen oder entsprechend der Sätze 3 und 4 zu verfahren.
Die Aufbewahrungsfrist für Reaparaturgeräte, die ohne Absender eintreffen beträgt sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann mit Geräten entsprechend der Sätze 3 bis 5 verfahren werden.

Reparaturrechnungen sind sofort bar, ohne Abzug bei Abholung bzw. Zusendung per Nachnahme zu zahlen. Die Aufrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Zahlungsverweigerung berechtigt zur Ausübung des Unternehmerpfandrechts am reparierten Gerät.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand ist Köln soweit der Reparaturauftrag zum Betrieb des Handelgewerbes des Bestellers gehört, sonst Wohnsitz des Bestellers.

ARLÜWA CZENS GmbH
Lindenstr. 1
50674 Köln